Die Erziehung im Internat
Sicherlich sollte jeder Besitzer eines Hundes sich vor dessen Anschaffung über seine Verantwortung gegenüber dem Hund bewusst sein. Neben dem zeitlichen Aufwand für das Ausführen, Beschäftigen, Pflegen und Füttern der Hunde bedarf es gerade in den ersten Jahren einen nicht zu vernachlässigenden Zeitraum für die Erziehung. Jeder Hundebesitzer wünscht sich einen gut erzogenen Hund. Nicht nur weil sich damit die nächsten 10 bis 12 Jahre wesentlich angenehmer gestalten, sondern sicherlich auch um nicht in der Öffentlichkeit nicht mit einem schlecht sozialisierten, raufenden, jagenden und ungehorsamen Hund aufzufallen.
Jetzt kann es aber trotz aller Verantwortung zu einer Situation kommen in der ein/e Hundebesitzer/in aus zeitlichen, körperlichen oder weiteren Gründen nicht in der Lage ist den Hund zu erziehen.
In diesen Fällen bieten wir das Internat für ihren Hund an. Für eine einfache Gehorsamserziehung (Leinenführigkeit, Freifolge, verbleiben auf dem Platz, neutrales Verhalten in der Öffentlichkeit, Abrufen des Hundes auch unter Ablenkung ) benötigen wir für Hunde bis zu einem Alter von ca. 2 bis 2,5 Jahren etwa sechs bis acht Wochen.
Ausbildung (Erziehung) durch Ausbilder der Einrichtung
Im Anschluss an diese Erziehung schließt sich eine umfangreiche Einweisung in den Gehorsam des Hundes an. Oftmals zeigt sich trotz umfangreicher Einweisung der Umgang mit dem Hund nicht ganz unproblematisch. In diesen Fällen ist eine nachsorgende Hausversorgung durch den Ausbilder sichergestellt.
Nun mag es Kritiker geben, die auf dem Standpunkt stehen, eine Ausbildung (Erziehung) durch eine fremde Person schadet zum einen dem Hund und zum anderen ist der Besitzer nicht in der Lage, den erlernten Gehorsam des Hundes konsequent abzurufen und umzusetzen.
Hierzu möchten wir ausführen, dass vom Grundsatz her jeder Hundebesitzer seinen Hund selber erziehen sollte. Ob dieses unter Anleitung eines erfahrenen Ausbilders oder aber in experimenteller Eigenregie erfolgt, ist erst einmal ohne Belang. Nun gibt es aber wie oben bereits ausgeführt immer wieder Situationen oder Umstände unter denen das nicht möglich ist. Das eine Ausbildung durch eine fremde (dritte) Person für den Hund nicht von Nachteil sein muss, beweist ein großer Teil der „Servicehund“-Ausbildung, Diensthundausbildung oder Jagdgebrauchshundeausbildung, vorausgesetzt es handelt sich um einen qualifizierten Ausbilder. Auch das der Besitzer mit seinem Hund nach abgeschlossener Ausbildung (Erziehung) nicht allein gelassen wird versteht sich eigentlich von selbst.